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Autor : Arni
Artikel ID : 18
Zielgruppe : Default
Version 1.00.04
Veröffentlichungs Datum: 29.05.2012 20:40:00
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Entfremdung von den ElternteilenGerne entfremdet das Jugendamt Kinder von seinen Eltern, indem es bei einer Inobhutnahme z.B. nur 14 tägige Umgangsrechte im Beisein eines "Aufpassers" zuläßt. Erfolgreiche Entfremdung als Grundlage von SorgerechtsentscheidungenDie daraus resultierende (erfolgreiche) Entfremdung ist dann die Grundlage um eine längere Fremdunterbringung zu rechtfertigen, im schlimmsten Fall die Kinder bei Pflegefamilien zu belassen, das Sorgerecht gänzlich zu entziehen. U.a. wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für diese Vorgehensweise genauso wie der § 1626 abs. 3 Satz 1 BGB gerne vom JA ignoriert. Denn eine Einschränkung ist nur im Einzelfall zulässig, wenn eine Gefährdung des Kindes in seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung besteht.(vgl. BVerfGE 31, 194>209 Versuchte Entfremdung scheitert durch Engagement der Eltern und ihrer AnwältinWir erstritten in 2010 vor dem AG Nauen im Umgangsrechtsverfahren ohne anwaltliche Hilfe zweimal wöchentlich zwei Stunden Umgang mit unseren Kindern, die uns selber bestätigten, dass diese Treffen der nach vier Monaten schon eingetretenen Entfremdung entgegen gewirkt haben. Dieser erfolgreichen Umgangsklage verdanken wir auch, dass nach acht Monaten Fremdunterbringung unsere Kinder sofort nach der drei stündigen mündlichen Verhandlung vor dem OLG ( das durch das Verfassungsgericht dazu aufgefordert worden ist) in unsere Obhut gegeben wurden. Moral von der Geschicht'Da es die übliche Vorgehensweise des "Systems" ist, empfehlen wir allen Eltern sich ihr Recht auf Umgang mit ihren Kindern zu "erstreiten", wenn es vom JA nicht "freiwillig" gewährt wird. Dieser Artikel wurde eingereicht durch ein Mitglied der Interessengemeinschaft, das von seinen persönlichen Eindrücken erzählen möchte. Die Kontaktaufnahme ist für registrierte User möglich. ![]()
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